Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (6 Sa 1787/15) zur Kenntnis bringen. Das Landesarbeitsgericht Brandenburg hatte darüber zu entscheiden, ob ein Praktikantenverhältnis ein verstecktes Arbeitsverhältnis darstellt.
Die Leitsätze des Urteils des Landesarbeitsgerichts Brandenburg lauten wie folgt:
Unser Tipp: Beim Abschluss von Praktikantenverträgen sollte daher darauf geachtet werden, dass die Praktikanten-Verträge entweder ein Pflichtpraktikum einer Universität oder einer Fachhochschule enthalten oder falls dies nicht der Fall sein sollte – dürfen die Praktikanten nicht wie ein Arbeitnehmer im Betrieb eingesetzt werden, insbesondere dürfen sie nicht in Vollzeit eingesetzt werden und die gleichen Tätigkeiten durchführen, wie ein „Nichtpraktikant“. Für das Arbeitsrechtsteam der Anwaltskanzlei SHP Jürgen Schmitt, Rechtsanwalt Kommentare sind geschlossen.
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