Unterstützung der Unternehmen in personellen Angelegenheiten
Nutzen Sie unser Know-How! Wir entwerfen Ihre ABMAHNUNGsschreiben, Ihre Arbeitsverträge und Kündigungsschreiben.
Unsere Kanzlei vertritt eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmen, die teilweise aufgrund ihrer Größe nicht über eine eigene Personalabteilung verfügen. Für diese Unternehmen fungieren Herr Rechtsanwalt Schmitt, Herr Rechtsanwalt Dr. Hartmann und Herr Rechtsanwalt Schenk - zugleich auch Fachanwälte für Arbeitsrecht - als eine Art „outgesourcte Personalabteilung“.
Hierzu gehört das Entwerfen von Abmahnungs- oder Kündigungsschreiben, Gestaltung von Arbeitsverträgen, in Einzelfällen die Übernahme der Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Auch Verhandlungen mit Mitarbeitern, von denen sich das Unternehmen trennen möchte mit dem Ziel, Aufhebungsverträge abzuschließen, gehören zu ihren Aufgaben.
Unsere Fachanwälte kommen auf Wunsch in Ihren Betrieb, um sich vor Ort arbeitsrechtlicher Problemstellung anzunehmen.
Hierzu gehört das Entwerfen von Abmahnungs- oder Kündigungsschreiben, Gestaltung von Arbeitsverträgen, in Einzelfällen die Übernahme der Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Auch Verhandlungen mit Mitarbeitern, von denen sich das Unternehmen trennen möchte mit dem Ziel, Aufhebungsverträge abzuschließen, gehören zu ihren Aufgaben.
Unsere Fachanwälte kommen auf Wunsch in Ihren Betrieb, um sich vor Ort arbeitsrechtlicher Problemstellung anzunehmen.
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