Kündigungsrecht
Die Fachanwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in sämtlichen Rechtsstreiten deutschlandweit. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sind auf alle Formen der Kündigungen, wie beispielsweise Änderungskündigungen, ordentliche Kündigungen, fristlose Kündigungen, spezialisiert. Bei der Einleitung von Kündigungsschutzverfahren ist besondere Eile geboten, da der Gesetzgeber strikt vorgegeben hat, dass eine Kündigungsschutzklage 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden muss.
Da ca. 2/3 der Kündigungsschutzverfahren durch Abfindungsvergleiche enden, die größtenteils bereits im Gütetermin abgeschlossen werden, ist die sorgfältige Vorbereitung des Gütetermins von immenser Bedeutung.
Da ca. 2/3 der Kündigungsschutzverfahren durch Abfindungsvergleiche enden, die größtenteils bereits im Gütetermin abgeschlossen werden, ist die sorgfältige Vorbereitung des Gütetermins von immenser Bedeutung.
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