Jürgen Schmitt |
REchtsanwalt und Fachanwalt
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Tätigkeitsschwerpunkte
- Prozessvertretung von Unternehmen vor allen inländischen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht
- Prozessvertretung von Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten
- Kündigungsrecht
- Arbeitsvertragsrecht (insbesondere Gestaltung und Überprüfung von Verträgen)
- Aufhebungsverträge von Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten
- Betriebsverfassungsrecht (insbesondere Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Verhandlungen vor Einigungsstellen, Beschlussverfahren in sämtlichen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit)
- Tarifvertragsrecht, insbesondere Beratung vor und bei Tarifvertragsverhandlungen.
- Seminare für Unternehmen, insbesondere für deren Personalleiter, Führungskräfte und leitenden Angestellten zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen wie Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und zum Umgang mit Betriebsräten
Mitgliedschaft
- Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht im DAV – anwaltverein.de/arbeitsrecht
- Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Sportrecht im DAV – anwaltverein.de/sportrecht
- Mitglied im VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – vdaa.de
- Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. – mittelstands-anwaelte.de
- Mitglied im IBWF, Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung e.V.
- WIV Wirtschafts- und Industrievereinigung Stuttgart (WIV) – wiv-stuttgart.de
Profil |
Jürgen Schmitt ist seit 1990 in Stuttgart als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Zu seinem Klientel zählen bundesweit ca. 50 mittelständische Unternehmen, insbesondere der Metallindustrie, der Brot- und Backwarenindustrie, Dienstleistungsunternehmen, Logistikunternehmen, Banken, Behörden und Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Diese Unternehmen ziehen Herrn Schmitt bei auftretenden arbeitsrechtlichen Problemen bereits frühzeitig hinzu, um gerichtliche Auseinandersetzungen weitestgehend zu vermeiden. Selbstverständlich übernimmt Herr Schmitt persönlich die Prozessvertretung an allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und beim Bundesarbeitsgericht. Herr Schmitt ist überregional tätig.
Seine Aufgabe als Rechtsanwalt sieht er in der seriösen Beratung seiner Mandanten. Er trifft sich daher in regelmäßigen Abständen mit den Geschäftsführern, Personalleitern und Personalreferenten vor Ort zum Gedankenaustausch. Des Weiteren werden dort aktuell in den Unternehmen anstehende arbeitsrechtliche Themen wie beispielsweise (Teil-)Betriebsschließungen, Betriebsübergänge, Verlagerungen oder Probleme mit den Betriebsräten oder den Gesamt- und Konzernbetriebsräten besprochen. Aufgrund seines Verhandlungsgeschicks wird Herr Schmitt auch bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft hinzugezogen. Insbesondere bei Sozialplanverhandlungen und Einigungsstellenverfahren, bei denen Herrn Rechtsanwalt Schmitt häufig als Beisitzer fungiert, wird regelmäßig auf seine Erfahrungen zurückgegriffen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung von leitenden Angestellten, Führungskräften und Geschäftsführern. Hier ist sein Sachverstand insbesondere bei der Beratung betreffend Ausscheidensvereinbarungen gefragt. Herr Schmitt wird hier meist konsultiert, um die Vereinbarungen zu gestalten und die Verhandlungen mit den Arbeitgebern zu führen. Seit Frühjahr 2000 ist Herr Schmitt Mitgesellschafter, seit Anfang 2006 Aufsichtsratsmitglied und seit 2011 Aufsichtsratsvorsitzender der SAM-Sports.Art.Media AG. Hier berät er vorwiegend Profisportler und Vereine bis hin zur 1. Bundesliga zu arbeitsrechtlichen Themen. Gerade bei der Erstellung von Spielerverträgen betrachtet Herr Schmitt es als seine Hauptaufgabe, eine Synthese zwischen den Eigenheiten des Profisports und dem Arbeitsrecht zu finden. Schließlich ist Herr Schmitt in der Kanzlei auch für das Handelsvertreterrecht zuständig. Eine Besonderheit dieses Rechtsgebietes ist es, dass oftmals umstritten ist, ob ein Handelsvertreterverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Da unsere Kanzlei auch im Bereich des Arbeitsrechts durch 3 Fachanwälte für Arbeitsrecht stark positioniert ist, können wir in unserer Kanzlei sämtliche streitigen Fallkonstellationen bearbeiten. Da sowohl für das beteiligte Unternehmen als auch den betroffenen Handelsvertreter aufgrund der unterschiedlichen Rechtsfolgen die Frage, ob ein Handelsvertreter- oder Arbeitsverhältnis vorliegt, von größter Bedeutung ist, kann insoweit eine anwaltliche Beratung sowohl vor Abschluss des fraglichen Vertrages, als auch dann, wenn es bereits unterschiedliche Auffassungen zwischen den Parteien über die Konsequenzen aus dem Vertrag gibt, nur dringend empfohlen werden. |
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