Datenschutz
Im Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie entfaltet unmittelbare Wirkung in den Mitgliedsländern der EU.
Hierdurch hat sich auch für mittelständische Unternehmen viel geändert. Es besteht zum Teil erheblicher Handlungsbedarf.
Die Anwaltskanzlei SHP unterstützt Sie dabei.
Wir beraten Sie bei der Umsetzung der Anforderungen der DSGVO, erläutern Ihnen die neuen Regelungen und klären Sie über die damit verbundenen Meldepflichten und neuen Anforderungen auf.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Datenverarbeitungsprozesse den neuen Anforderungen anzupassen, prüfen Ihre Verträge mit Mitarbeitern, eventuell bestehende Betriebsvereinbarungen und die Vereinbarungen mit Ihren Kunden.
Wir beraten Sie bei der Aufstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, bei der Beschreibung der technisch-organisatorischen Maßnahmen und bei der Risikobeurteilung.
Unser Kollege, Herr Rechtsanwalt Jürgen Beneke, geprüfter Datenschutzbeauftragter, unterstützt Sie gemeinsam mit unserem Arbeitsrechtsteam rund um das Thema Datenschutz.
Wir beraten Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus DSGVO und BDSG in ihrem Unternehmen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Hierdurch hat sich auch für mittelständische Unternehmen viel geändert. Es besteht zum Teil erheblicher Handlungsbedarf.
Die Anwaltskanzlei SHP unterstützt Sie dabei.
Wir beraten Sie bei der Umsetzung der Anforderungen der DSGVO, erläutern Ihnen die neuen Regelungen und klären Sie über die damit verbundenen Meldepflichten und neuen Anforderungen auf.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Datenverarbeitungsprozesse den neuen Anforderungen anzupassen, prüfen Ihre Verträge mit Mitarbeitern, eventuell bestehende Betriebsvereinbarungen und die Vereinbarungen mit Ihren Kunden.
Wir beraten Sie bei der Aufstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, bei der Beschreibung der technisch-organisatorischen Maßnahmen und bei der Risikobeurteilung.
Unser Kollege, Herr Rechtsanwalt Jürgen Beneke, geprüfter Datenschutzbeauftragter, unterstützt Sie gemeinsam mit unserem Arbeitsrechtsteam rund um das Thema Datenschutz.
Wir beraten Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus DSGVO und BDSG in ihrem Unternehmen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
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