MIETRECHT
Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Mietrechts sowie in den Teilbereiche des Gewerberaummietrechts, des Wohnraummietrechts und des Pachtvertragsrechts. Dies betrifft außergerichtlich wie auch gerichtliche Verfahren.
Im Vorfeld sind wir mit der Erstellung von Miet- und Pachtverträgen befasst, bei deren Gestaltung es das Ziel ist, etwaiges Konfliktpotential von vornherein auszuschließen.
Gleichfalls beraten wir Sie bei der Frage der Kündigung des Mietverhältnisses und vertreten Sie in Räumungsprozessen sowie bei Klagen auf rückständigen Mietzins und bei Streitigkeiten über die Durchführung von Schönheitsreparaturen.
Im Vorfeld sind wir mit der Erstellung von Miet- und Pachtverträgen befasst, bei deren Gestaltung es das Ziel ist, etwaiges Konfliktpotential von vornherein auszuschließen.
Gleichfalls beraten wir Sie bei der Frage der Kündigung des Mietverhältnisses und vertreten Sie in Räumungsprozessen sowie bei Klagen auf rückständigen Mietzins und bei Streitigkeiten über die Durchführung von Schönheitsreparaturen.
GEWERBERAUMMIETRECHT
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich im Bereich des Gewerberaummietrechts.
Im Gewerberaummietrecht liegt der Schwerpunkt bereits vor Beginn des Mietverhältnisses in der Erstellung des Mietvertrags. Anders als im Wohnraummietrecht sind die Vertragspartner hier sehr viel freier in der Gestaltung des Vertrages. Problemfelder sind Verstöße gegen das Schriftformerfordernis, bei befristeten Verträgen die genaue Festlegung der Laufzeit und der Optionsziehung sowie die Frage, welche Pflichten und Kosten auf den Mieter übertragen werden können. |
WOHNRAUMMIETRECHT
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich im Bereich des Wohnraummietrechts.
Im Zentrum dieser Tätigkeit steht die Problematik der Beendigung von Wohnraummietverhältnissen, insbesondere durch den Vermieter. Der Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarfs, aber auch wegen Zahlungsverzuges kommt in diesem Zusammenhang maßgebliche Bedeutung zu, insbesondere wenn Räumungsklagen die Folge sind. Auch die Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses ist streitanfällig. Zu nennen sind hier insbesondere Streitigkeiten über Renovierungspflichten des Mieters oder die Pflicht des Vermieters, die Kaution zurückzubezahlen. |
Ihr Ansprechpartner
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Martin Schirmer
[email protected]
Tel.: 0711 224199-10, Sekretariat Frau Wöhr
Tel.: 0711 224199-40, Sekretariat Frau Reule
[email protected]
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Tel.: 0711 224199-40, Sekretariat Frau Reule
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