Dieter Schenk |
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht
- Prozessvertretung an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und beim Bundesarbeitsgericht
- Kündigungsrecht, Vertretung bei allen Kündigungsarten sowie außergerichtliche Betreuung bei der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen
- Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
- Beratung und Prozessvertretung bei allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung
- Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht, insbesondere Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Beschlussverfahren bei allen Instanzgerichten der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Tarifvertragsrecht, insbesondere Beratung vor und bei Tarifverhandlungen
- Referententätigkeit bei Fortbildungsveranstaltungen für Betriebs- und Personalräte
- Öffentliches Dienstrecht, insbesondere außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Eingruppierungsstreitigkeiten sowie sonstigen tariflichen Besonderheiten des öffentlichen Dienstes (TVöD/TV-L)
Mitgliedschaft
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht
Rechtsgebiete
Schwerpunkte
Profil |
Rechtsanwalt Schenk, Fachanwalt für Arbeitsrecht, spezialisierte sich schon während seines Studiums und des Referendariats auf das Arbeitsrecht. Durch die Tätigkeit bei der Gewerkschaft ÖTV erwarb er sich besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes und behielt dieses "Steckenpferd" auch während seiner anwaltlichen Tätigkeit bei. Arbeitsrecht war und ist gelebtes Recht, in dem sich die gesellschaftspolitischen Spannungsfelder im Berufsleben widerspiegeln. Das besondere Interesse von Rechtsanwalt Schenk liegt deshalb im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts.. Im Individualarbeitsrecht stehen alle Fragen rund um die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie einzelvertragliche Problemstellungen im Mittelpunkt seines beruflichen Engagements. Er vertritt seine Mandanten im gesamten Bundesgebiet vor den Arbeitsgerichten. Hinzu kommt eine regelmäßige Referententätigkeit in dieser Materie bei verschiedenen Bildungsträgern.
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