Familienrecht: Ehevertrag
Der Abschluss eines Ehevertrages ist eine gute Möglichkeit, schon zu einem frühen Zeitpunkt einen maßgeschneiderten Vertrag für die eigene Lebenssituation zu entwerfen. Dies ist ein effektives Instrumentarium, Rechtsunsicherheiten von vornherein zu vermeiden.
Der Abschluss eines Ehevertrages ist vor Heirat, aber auch während bestehender Ehe rechtlich möglich.
Häufige Anwendungsfälle sind:
Auch Trennungsvereinbarungen und scheidungbegleitende Vereinbarungen sind letztlich Eheverträge.
Anwendungsfälle:
Der Abschluss eines Ehevertrages ist vor Heirat, aber auch während bestehender Ehe rechtlich möglich.
Häufige Anwendungsfälle sind:
- die Unternehmerehe.
- bei Eheschließung in fortgeschritten im Alter
- stark unterschiedliche Vermögensverhältnisse bei Einziehung der Ehe
- ein Ehegatte ist Mitgesellschafter einer Gesellschaft
Auch Trennungsvereinbarungen und scheidungbegleitende Vereinbarungen sind letztlich Eheverträge.
Anwendungsfälle:
- bei dauerhaften Trennungen; sonst drohen, erhebliche wirtschaftliche Nachteile allein durch die Aufrechterhaltung der Ehe
- bei Scheidungen; hierdurch kann das Konfliktpotenzial deutlich reduziert werden, vorausgesetzt, eine solche Regelung gelingt. Dies ist leider nicht immer der Fall.
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