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Dr. Robert Hartmann

Dr. Robert Hartmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt ​für Arbeitsrecht SHP Arbeitsrecht
Dr. Robert Hartmann
hartmann@shp-anwaltskanzlei.de
​
Tel.: 0791 202147-60
​Sekretariat Frau Ruoff

Rechtsanwalt und Fachanwalt
​für Arbeitsrecht

  • geboren in Mannheim
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls Universität in Heidelberg
  • Wahlstation in einer Rechtsanwaltskanzlei in Sydney, Australien
  • seit Mitte 1998 als Rechtsanwalt tätig
  • Promotion auf dem Gebiet des Europarechts
  • mehrjährige Tätigkeit in einer internationalen Anwaltssozietät mit Sitz in New York sowie in einer mittelständischen Wirtschaftsrechtskanzlei in Heidelberg
  • seit Mai 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Referent bei arbeitsrechtlichen Seminarveranstaltungen
  • Mitautor des Praxishandbuches Betriebsverfassungsrecht von Jaeger/Röder/Heckelmann

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Kündigungsrecht, Prozessvertretung von Unternehmen und leitenden Angestellten an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und beim Bundesarbeitsgericht.
  • Prozessvertretung von Vorständen und Geschäftsführern bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten.
  • Betriebsverfassungsrecht (insbesondere Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Beschlussverfahren in sämtlichen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit).
  • Arbeitsvertragsrecht (insbesondere Verhandlung, Gestaltung und Überprüfung von Anstellungsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen von Vorständen, Geschäftsführern und leitenden An-gestellten).
  • Seminare für Unternehmen, insbesondere für deren Personalleiter, Führungskräfte und leitenden An-gestellte zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen wie Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitszeitgesetz sowie Teilzeit- und Befristungsgesetz.
  • Handels- und Gesellschaftsrecht (insbesondere gewerblicher Forderungseinzug).

Mitgliedschaft​

  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein e.V.
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Mitglied in der Deutsch-Ungarischen Juristenvereinigung e.V.

Rechtsgebiete
Schwerpunkte

Arbeitsrecht
Wirtschaftsrecht

Profil​

Herr Dr. Hartmann nahm seine anwaltliche Tätigkeit 1998 in Stuttgart auf. Parallel dazu erstellte er seine schwerpunktmäßig europarechtlich geprägte Dissertation und wechselte sodann in eine internationale Anwaltssozietät mit Sitz in New York. Im Rahmen dieser Tätigkeit erlangte er umfassende Erfahrungen mit der arbeitsrechtlichen Begleitung von Unternehmensübernahmen, sonstigen auch länderübergreifenden Transaktionen einschließlich der Due Dilligence, aber auch im gesamten Spektrum der kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen, insbesondere kündigungsschutzrechtlichen Fragestellungen.

Später wechselte Herr Dr. Hartmann zu einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei mit bundesweit mehreren Standorten, in der er nach kurzer Zeit als Partner tätig war. Seit Sommer 2009 ist er Partner der Anwaltskanzlei SHP.

Herr Dr. Hartmann vertritt seine Mandanten in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zu seinen Klienten gehören mittelständische Unternehmen sowie Unternehmensgruppen in der gesamten Bundesrepublik, insbesondere aus den Branchen Handel, Versicherung, Presse, Chemie, Medizin, Abfallentsorgung und Logistik.

Mit gleicher Sorgfalt berät und vertritt er leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. Die Grundlage der erfolgreichen Beratungstätigkeit von Herrn Dr. Hartmann liegt in der umfassenden Aufarbeitung der jeweiligen Mandatssituation sowie der persönlichen und wirtschaftlichen Ziele des Mandanten noch im vorgerichtlichen Stadium. In der Regel können bereits dadurch gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden und pragmatische Lösungen erreicht werden. Sofern dies nicht möglich ist, vertritt Herr Dr. Hartmann die Interessen seiner Mandanten in gerichtlichen Verfahren mit Nachdruck, sachlich und stets vor dem Hintergrund der abgestimmten Zielsetzungen.
​
Herr Dr. Hartmann versteht sich als Dienstleister und Interessenvertreter, wofür die seriöse Beratung seiner Mandanten seine grundlegende Aufgabe als Rechtsanwalt darstellt.
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