Wir beraten und vertreten Sie in den zentralen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens wie beispielsweise auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts, Handelsrechts, Handelsvertreterrechts, Vertragshändlerrechts und des Urheberrechts durch ein hierauf spezialisiertes Rechtsanwaltsteam. Daneben führen wir in mittelständischen Unternehmen durch unsere ausgebildete Wirtschaftsmediatorin, Frau Rechtsanwältin Protte, Mediationen durch.
Nachdem immer mehr Gesellschaftsformen, wie zum Beispiel die Limited (anglo-amerikanische Form der GmbH), Einzug in das deutsche Rechtssystem finden, kommt der sorgfältigen Beratung und Auswahl der für Ihr zu gründendes oder umzuwandelndes Unternehmen optimalen Gesellschaftsform hervorgehobene Bedeutung zu.
Nachdem immer mehr Gesellschaftsformen, wie zum Beispiel die Limited (anglo-amerikanische Form der GmbH), Einzug in das deutsche Rechtssystem finden, kommt der sorgfältigen Beratung und Auswahl der für Ihr zu gründendes oder umzuwandelndes Unternehmen optimalen Gesellschaftsform hervorgehobene Bedeutung zu.
Wir unterstützen Sie darin genauso wie in der rechtlichen Gestaltung der Gesellschaftsverträge und sonstigen Rechtsbeziehungen der Gesellschafter und Organvertreter. Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten auch bei der Durchsetzung ihrer Rechtspositionen genauso sachlich wie nachdrücklich zur Seite.
Auf dem Gebiet des Handelsrechts, das durch den europarechtlichen Einfluss immer mehr bestimmt wird, verteidigen wir Unternehmen gegen unberechtigt erhobene Ansprüche ihrer (ehemaligen) Vertragspartner.
Auf der anderen Seite gewährleisten wir eine zügige und effektive Verfolgung Ihrer offen stehenden Forderungen. Als Handelsvertreter bzw. deren Auftraggeber begleiten wir Sie bei den Provisionsverhandlungen. Dabei versuchen wir, möglichst ohne weitere Belastung des Dienstverhältnisses zeitnah einvernehmliche Lösungen zu erzielen. Dies gelingt in der überwiegenden Anzahl der Fälle, sodass das Vertragsverhältnis in der Regel ohne Rechtsstreit für beide Parteien gewinnbringend fortgeführt werden kann. Erforderlichenfalls übernehmen wir Ihre Vertretung auch vor den Land- und Oberlandesgerichten, sofern eine außergerichtliche Einigung nicht zu erzielen sein sollte.
Sofern das Dienstverhältnis nicht durch den Handelsvertreter oder eine außerordentliche Kündigung des Unternehmens beendet wird, besteht nach § 89 b HGB ein sogenannter Handelsvertreterausgleichsanspruch. Bei der Bestimmung dieses Anspruchs ist eine Vielzahl von Umständen von Bedeutung und die ständige Verfolgung der aktuellen Rechtsprechung ist unerlässlich.
Wir vertreten insoweit Unternehmen und Handelsvertreter sowohl bei der Berechnung als auch bei Durchsetzung bzw. Abwehr von Ausgleichsansprüchen.
Das Urheberrecht ist besonders deutlich durch die höchstgerichtliche Rechtsprechung ausgestaltet worden. Der Urheber hat ein spezifisches Interesse an der rechtssicheren Vermarktung seines Werks sowie an dem Unterbinden von ungenehmigten Nutzungen. Wir beraten Sie sowohl bei der Ausgestaltung und dem Abschluss von Nutzungsverträgen als auch bei der Abwehr von Urheberrechtsverstößen. Hier gilt es, sehr zeitnah und effektiv Unterlassungsansprüche – insbesondere im Wege der einstweiligen Verfügung – und den Ersatz des Ihnen entstanden Schadens zu realisieren.
Andererseits werden Unternehmen und Privatpersonen immer häufiger von – vermeintlichen – Urheberrechtsinhabern wegen behaupteter Urheberrechtsverstöße in Anspruch genommen. Dabei wird nicht selten durch umfangreiche Abmahnungsschreiben eine erhebliche Drohkulisse aufgebaut. Insoweit ist die sachgerechte Abwägung der rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten und der gegebenenfalls entstehenden Kosten durch unsere Rechtsanwälte bei unseren Klienten äußerst geschätzt.
Auf dem Gebiet des Handelsrechts, das durch den europarechtlichen Einfluss immer mehr bestimmt wird, verteidigen wir Unternehmen gegen unberechtigt erhobene Ansprüche ihrer (ehemaligen) Vertragspartner.
Auf der anderen Seite gewährleisten wir eine zügige und effektive Verfolgung Ihrer offen stehenden Forderungen. Als Handelsvertreter bzw. deren Auftraggeber begleiten wir Sie bei den Provisionsverhandlungen. Dabei versuchen wir, möglichst ohne weitere Belastung des Dienstverhältnisses zeitnah einvernehmliche Lösungen zu erzielen. Dies gelingt in der überwiegenden Anzahl der Fälle, sodass das Vertragsverhältnis in der Regel ohne Rechtsstreit für beide Parteien gewinnbringend fortgeführt werden kann. Erforderlichenfalls übernehmen wir Ihre Vertretung auch vor den Land- und Oberlandesgerichten, sofern eine außergerichtliche Einigung nicht zu erzielen sein sollte.
Sofern das Dienstverhältnis nicht durch den Handelsvertreter oder eine außerordentliche Kündigung des Unternehmens beendet wird, besteht nach § 89 b HGB ein sogenannter Handelsvertreterausgleichsanspruch. Bei der Bestimmung dieses Anspruchs ist eine Vielzahl von Umständen von Bedeutung und die ständige Verfolgung der aktuellen Rechtsprechung ist unerlässlich.
Wir vertreten insoweit Unternehmen und Handelsvertreter sowohl bei der Berechnung als auch bei Durchsetzung bzw. Abwehr von Ausgleichsansprüchen.
Das Urheberrecht ist besonders deutlich durch die höchstgerichtliche Rechtsprechung ausgestaltet worden. Der Urheber hat ein spezifisches Interesse an der rechtssicheren Vermarktung seines Werks sowie an dem Unterbinden von ungenehmigten Nutzungen. Wir beraten Sie sowohl bei der Ausgestaltung und dem Abschluss von Nutzungsverträgen als auch bei der Abwehr von Urheberrechtsverstößen. Hier gilt es, sehr zeitnah und effektiv Unterlassungsansprüche – insbesondere im Wege der einstweiligen Verfügung – und den Ersatz des Ihnen entstanden Schadens zu realisieren.
Andererseits werden Unternehmen und Privatpersonen immer häufiger von – vermeintlichen – Urheberrechtsinhabern wegen behaupteter Urheberrechtsverstöße in Anspruch genommen. Dabei wird nicht selten durch umfangreiche Abmahnungsschreiben eine erhebliche Drohkulisse aufgebaut. Insoweit ist die sachgerechte Abwägung der rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten und der gegebenenfalls entstehenden Kosten durch unsere Rechtsanwälte bei unseren Klienten äußerst geschätzt.
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