Recht der leitenden Angestellten
Recht der Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder
Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratung liegt in der Vertretung von Führungskräften, leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Mitgliedern des Vorstandes.
Als versierte Verhandlungspartner werden wir von unseren Mandanten bereits bei der Anbahnung von Vertragsverhältnissen und im Vorfeld von Trennungen kontaktiert.
Wir überprüfen die Dienst- und Arbeitsverträge auf mögliche rechtliche Unwägbarkeiten, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Klauseln in Formularverträgen. Hier kommt uns unser erheblicher Erfahrungsschatz, den wir bei der Überprüfung einer Vielzahl von Verträgen mittelständischer Unternehmen erworben haben, zu Gute.
Bei absehbaren oder bereits angekündigten Beendigungen von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen werden Sie als leitender Mitarbeiter bzw. Organvertreter von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht kompetent unterstützt. Unsere Betreuung erstreckt sich hier von der rein begleitenden Beratungstätigkeit über den Entwurf bzw. die Überprüfung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen bis hin zum Führen der Verhandlungen mit der Unternehmerseite.
Neben unserer arbeitsrechtlichen Erfahrung schätzen unsere Klienten auch die wirtschaftliche Kompetenz unserer Rechtsanwälte. So ist beispielsweise Herr Rechtsanwalt Schmitt Mitglied des Aufsichtsrats der SAM AG (www.sportsartmedia.de) sowie Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de).
Unser Arbeitsrechtsteam ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht und veröffentlicht regelmäßig in der Zeitschrift "Arbeitsrechtliche Entscheidungen“ aktuelle arbeitsgerichtliche Urteile.
Als versierte Verhandlungspartner werden wir von unseren Mandanten bereits bei der Anbahnung von Vertragsverhältnissen und im Vorfeld von Trennungen kontaktiert.
Wir überprüfen die Dienst- und Arbeitsverträge auf mögliche rechtliche Unwägbarkeiten, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Klauseln in Formularverträgen. Hier kommt uns unser erheblicher Erfahrungsschatz, den wir bei der Überprüfung einer Vielzahl von Verträgen mittelständischer Unternehmen erworben haben, zu Gute.
Bei absehbaren oder bereits angekündigten Beendigungen von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen werden Sie als leitender Mitarbeiter bzw. Organvertreter von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht kompetent unterstützt. Unsere Betreuung erstreckt sich hier von der rein begleitenden Beratungstätigkeit über den Entwurf bzw. die Überprüfung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen bis hin zum Führen der Verhandlungen mit der Unternehmerseite.
Neben unserer arbeitsrechtlichen Erfahrung schätzen unsere Klienten auch die wirtschaftliche Kompetenz unserer Rechtsanwälte. So ist beispielsweise Herr Rechtsanwalt Schmitt Mitglied des Aufsichtsrats der SAM AG (www.sportsartmedia.de) sowie Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de).
Unser Arbeitsrechtsteam ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht und veröffentlicht regelmäßig in der Zeitschrift "Arbeitsrechtliche Entscheidungen“ aktuelle arbeitsgerichtliche Urteile.
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