Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
Oftmals erfordert es die wirtschaftliche Lage oder die strategische Planung eines Unternehmens, Teile davon outzusourcen oder anlässlich anderer Umstrukturierungsmaßnahmen Teile der Belegschaft freizusetzen.
Dies unterliegt gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz allerdings strengen Regularien. So ist der Unternehmer beim Abbau einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern verpflichtet, mit seinem Betriebsrat in Interessausgleichs- und Sozialplanverhandlungen zu treten. Sollte eine Einigung über den Sozialplan zwischen den Betriebsparteien nicht erfolgen, kann der Betriebsrat dessen Aufstellung erzwingen.
Gerade bei Sozialplanverhandlungen ist die Teilnahme eines versierten Fachanwalts für Arbeitsrecht unverzichtbar. Bereits zu Beginn der Sozialplanverhandlungen werden Weichen gestellt, die für den Verlauf der Gespräche und das Verhandlungsergebnis von essentieller Bedeutung sind. Insoweit ist nicht nur das Durchsetzen der eigenen Position am Verhandlungstisch ausschlaggebend, sondern auch andere Umstände wie die Zusammensetzung der Verhandlungskommissionen und die Kommunikation am Rande der offiziellen Verhandlung können einen maßgeblichen Einfluss haben.
Somit ist es sehr zu empfehlen, einen kompetenten Arbeitsrechtler, der mit den Strategien und Vorgehensweisen von Betriebsräten und Gewerkschaften vertraut ist und rechtzeitig adäquate Gegenmaßnahmen aufzeigen kann, hinzuzuziehen.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht haben insbesondere in der Metallindustrie, Entsorgungswirtschaft, Brot- und Backwarenindustrie, Zeitungswesen sowie im Bereich der Banken in nahezu sämtlichen Bundesländern Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen geführt.
Dies unterliegt gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz allerdings strengen Regularien. So ist der Unternehmer beim Abbau einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern verpflichtet, mit seinem Betriebsrat in Interessausgleichs- und Sozialplanverhandlungen zu treten. Sollte eine Einigung über den Sozialplan zwischen den Betriebsparteien nicht erfolgen, kann der Betriebsrat dessen Aufstellung erzwingen.
Gerade bei Sozialplanverhandlungen ist die Teilnahme eines versierten Fachanwalts für Arbeitsrecht unverzichtbar. Bereits zu Beginn der Sozialplanverhandlungen werden Weichen gestellt, die für den Verlauf der Gespräche und das Verhandlungsergebnis von essentieller Bedeutung sind. Insoweit ist nicht nur das Durchsetzen der eigenen Position am Verhandlungstisch ausschlaggebend, sondern auch andere Umstände wie die Zusammensetzung der Verhandlungskommissionen und die Kommunikation am Rande der offiziellen Verhandlung können einen maßgeblichen Einfluss haben.
Somit ist es sehr zu empfehlen, einen kompetenten Arbeitsrechtler, der mit den Strategien und Vorgehensweisen von Betriebsräten und Gewerkschaften vertraut ist und rechtzeitig adäquate Gegenmaßnahmen aufzeigen kann, hinzuzuziehen.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht haben insbesondere in der Metallindustrie, Entsorgungswirtschaft, Brot- und Backwarenindustrie, Zeitungswesen sowie im Bereich der Banken in nahezu sämtlichen Bundesländern Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen geführt.
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