Beratung in personellen Angelegenheiten
Wir beraten sowohl Personalabteilungen bundesweit tätiger Unternehmen als auch mittelständische Unternehmen ohne eigene Personalabteilung.
Ihre Personalabteilung unterstützen wir bei allen arbeitsrechtlichen und strategischen Fragen der operativen Personaladministration. Dies erstreckt sich von der frühen Abstimmung bei der Ahndung arbeitsvertraglicher Pflichtverletzungen bis hin zur Überprüfung oder Fertigung von Aufhebungsverträgen sowie Anhörungsschreiben und Zustimmungsanträge an Ihren Betriebsrat.
Für Ihr mittelständisches Unternehmen fungieren wir als eine Art „outgesourcte Personalabteilung“. Hierzu gehört das Entwerfen von Abmahnungs- und Kündigungsschreiben, die Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie auch die Verhandlung mit Mitarbeitern, von denen sich das Unternehmen trennen möchte, mit dem Ziel, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten auch die Verhandlungen mit dem Betriebsrat und das Vorformulieren entsprechender Schreiben und Vereinbarungen.
Um Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden und eine kontinuierliche Betreuung zu gewährleisten, nehmen wir für Sie erforderliche Verhandlungen und Gerichtstermine bundesweit persönlich war.
Ihre Personalabteilung unterstützen wir bei allen arbeitsrechtlichen und strategischen Fragen der operativen Personaladministration. Dies erstreckt sich von der frühen Abstimmung bei der Ahndung arbeitsvertraglicher Pflichtverletzungen bis hin zur Überprüfung oder Fertigung von Aufhebungsverträgen sowie Anhörungsschreiben und Zustimmungsanträge an Ihren Betriebsrat.
Für Ihr mittelständisches Unternehmen fungieren wir als eine Art „outgesourcte Personalabteilung“. Hierzu gehört das Entwerfen von Abmahnungs- und Kündigungsschreiben, die Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie auch die Verhandlung mit Mitarbeitern, von denen sich das Unternehmen trennen möchte, mit dem Ziel, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten auch die Verhandlungen mit dem Betriebsrat und das Vorformulieren entsprechender Schreiben und Vereinbarungen.
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Anwalt Arbeitsrecht Stuttgart
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