Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht verfügt unsere Kanzlei mit Herrn Rechtsanwalt Schmitt, Herrn Rechtsanwalt Schenk und Herrn Rechtsanwalt Dr. Hartmann (Team Schwäbisch Hall) über drei Fachanwälte für Arbeitsrecht, die auf sämtlichen Gebieten des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts bundesweit tätig sind.
Beim Bundesarbeitsgericht haben sie an bahnbrechenden Entscheidungen mitgewirkt. Zu nennen sind hier beispielsweise das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zur Rückzahlung von Ausbildungskosten vom 11.04.2006 und der Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes zur Mitbestimmung bei Bildschirmarbeitsplätzen vom 02.04.1996.
Beim Bundesarbeitsgericht haben sie an bahnbrechenden Entscheidungen mitgewirkt. Zu nennen sind hier beispielsweise das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zur Rückzahlung von Ausbildungskosten vom 11.04.2006 und der Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes zur Mitbestimmung bei Bildschirmarbeitsplätzen vom 02.04.1996.
Ihre Ansprechpartner
Anwalt Arbeitsrecht Stuttgart
Tätigkeitsgebiete | Kooperationspartner | Impressum
Copyright © 2011 – 2023 Anwaltskanzlei SHP Kontakt: [email protected], Tel: 0711 224199-0 Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Mietrecht im Raum Stuttgart, Esslingen und Schwäbisch Hall. Anwaltskanzlei SHP – Die Anwaltskanzlei in Stuttgart
|