Arbeitsrecht ArbeitnehmeR
Herr Rechtsanwalt Dieter Schenk ist seit Gründung der Kanzlei SHP sehr erfolgreich als Arbeitnehmervertreter tätig. Er berät sowohl Arbeitnehmer als auch Betriebs- und Personalräte in Bereichen des Individualarbeitsrechts, wie beispielsweise des Kündigungsrechts, des Arbeitsvertragsrechts, des Rechts der betrieblichen Altersversorgung u. ä. Des Weiteren ist er auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts im Bereich des Betriebsverfassungsrechtes, des Personalvertretungsrechts und des Tarifvertragsrechts tätig.
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