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Erbrecht

Begleitende Rechtsfragen


Schenkung

Die Vermögensnachfolge kann nicht nur durch Testamente oder Erbvertrag geregelt werden, sondern auch durch Schenkungen zu Lebzeiten. Den Chancen, (mögliche Reduzierung der Erbschaftssteuerlast und von Pflichtteils-/Pflichtteilsergänzungsansprüchen) stehen auch Risiken (Gefahr der Schenkungsrückforderung durch Sozialbehörden, Kontrollverlust über das Vermögen) gegenüber, welche eine sorgfältige Abwägung erfordern.

Insbesondere bei der Übertragung von Immobilien ist die kompetente anwaltliche Unterstützung oft unerlässlich. Näheres zum Immobilienrecht finden Sie hier.

Lebensversicherung

Wesentlicher Bestandteil des Vermögens eines Verstorbenen ist oftmals eine Lebensversicherung, welche bei Bestimmung eines Bezugsberechtigten für den Fall des Todes des Versicherungsnehmers nicht in den Nachlass fällt und daher dem Zugriff der Erben entzogen sein kann.  Unverzügliches Handeln des Erben unter anwaltlicher Beratung kann dem Nachlass die Lebensversicherung “retten“.

​Sozialrechtliche Fragen

War der Erblasser vor seinem Tod pflegebedürftig, sehen sich die Erben bzw. die Angehörigen oftmals Ansprüchen der Sozialbehörden ausgesetzt, welche entweder eigene Ansprüche gegen den Verstorbenen nun gegen dessen Erben geltend machen oder Ansprüche des Verstorben gegenüber dessen Angehörigen auf sich überleiten. Auch in diesen Fällen ist anwaltliche Hilfe vielfach geboten.

Anprechpartnerin

Dr. Robert Hartmann - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Angelika Protte
protte@shp-anwaltskanzlei.de
+49 (0)711 / 224199 - 30
Sekretariat Frau Irgang

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