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Arbeitgeber

Einigungsstellenverfahren

In der Praxis kommt es immer häufiger vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat sich über Fragen der Mitbestimmung nicht einigen können. In vielen Fällen schreibt das Gesetz ein sich daran anschließendes Einigungsstellenverfahren vor.

Bei einem Einigungsstellenverfahren müssen die Betriebsparteien zuvor einen unabhängigen Vorsitzenden bestimmen, der meist aus dem Kreise der Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit gewählt wird. Beide Betriebsparteien benennen dann in der Regel zwischen zwei und vier Beisitzer. Auf der Arbeitgeberseite ist dies grundsätzlich der Personalleiter, der Betriebsleiter oder Geschäftsführer und ein Rechtsanwalt.

Einigungsstellen sind für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Hier kann ein betriebsfremder Dritter, der Einigungsstellenvorsitzende, direkt in Betriebsabläufe eingreifen. Aus diesem Grund ist es sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch auf Seiten des Betriebsrats sachdienlich und notwendig, einen erfahrenden Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.
Unser Arbeitsrechtsteam verfügt nicht nur über eine große Erfahrung als Beisitzer in Einigungsstellenverfahren, sondern wir sind auch bei Betriebsräten und Gewerkschaften als sachliche und kompetente Verhandlungspartner anerkannt.
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In den letzten Jahren haben unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht an über 20 Einigungsstellenverfahren als Beisitzer mitgewirkt. Aktuell wurden wir in Einigungsstellenverfahren zu folgenden Themen hinzugezogen:
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  • Vergütungsmodelle
  • Werkssicherheit (Videoüberwachung des Werksgeländes und Kontrollen der Mitarbeiter)
  • EDV-Betriebsvereinbarungen
  • Betriebsvereinbarungen zur Einführung von SAP/HR3
  • Betriebsstilllegungen
  • Betriebsverlagerungen

Insbesondere in Einigungsstellenverfahren, in denen es um die Aufstellung eines Sozialplans geht, profitieren unsere Mandanten neben der arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenz unserer Arbeitsrechtler auch von deren wirtschaftlichen Fachwissen.

Ihre Ansprechpartner
​Anwalt Arbeitsrecht Stuttgart

Jürgen Schmitt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Anwaltskanzlei SHP
Jürgen Schmitt
​
schmitt@shp-anwaltskanzlei.de
Tel.: 0711 224199-20
Sekretariat ​Frau Meier
Dr. Robert Hartmann Rechtsanwalt und Fachanwalt ​für Arbeitsrecht Anwaltskanzlei SHP
Dr. Robert Hartmann
​
hartmann@shp-anwaltskanzlei.de
Tel.: 0791 202147-60
​Sekretariat ​Frau Ruoff
Bild
Christian von Heyden
​
von-heyden@shp-anwaltskanzlei.de
Tel.: 0711 224199-20
​​Sekretariat ​Frau ​
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Kontakt: kanzlei@shp-anwaltskanzlei.de,  Tel: 0711 224199-0
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