Grundstücksrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen bezüglich des Abschlusses von Grundstückskaufverträgen.
Insbesondere ist vor Vertragsschluss stets zu prüfen, ob der Erhalt der vereinbarten Gegenleistung bei der Vertragsabwicklung hinreichend abgesichert oder bei Vertragsstörungen der Rückerhalt der übertragenen Leistung gewährleistet ist.
Auch im Hinblick auf die im Vertrag aufzuführenden Regelungen zur Haftung wegen Mängeln der Kaufsache ist den besonderen Interessen der Mandanten Rechnung zu tragen.
Insbesondere ist vor Vertragsschluss stets zu prüfen, ob der Erhalt der vereinbarten Gegenleistung bei der Vertragsabwicklung hinreichend abgesichert oder bei Vertragsstörungen der Rückerhalt der übertragenen Leistung gewährleistet ist.
Auch im Hinblick auf die im Vertrag aufzuführenden Regelungen zur Haftung wegen Mängeln der Kaufsache ist den besonderen Interessen der Mandanten Rechnung zu tragen.
Ihr Ansprechpartner
Anwalt GRUNDSTÜCKSKAUFVERTRÄGE Stuttgart
Martin Schirmer
[email protected]
Tel.: 0711 224199-10, Sekretariat Frau Wöhr
Tel.: 0711 224199-40, Sekretariat Frau Reule
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