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Aktuelles

8/11/2023

Rückzahlung von Fortbildungskosten

Das Bundesarbeitsgericht hatte am 25.04.2023 über die Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel betreffend Ausbildungskosten zu entscheiden. Konkret ging es in diesem Fall um die Rückzahlungspflicht eines Arbeitnehmers, die an das wiederholte Nichtablegen der angestrebten Prüfung geknüpft war. Das Bundesarbeitsgericht führt in seiner Entscheidung aus, dass einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Fortbildung zu beteiligen hat, wenn er diese nicht beendet, grundsätzlich zulässig sind. Sie würden den Arbeitnehmer nicht generell unangemessen benachteiligen. Allerdings sei es nicht zulässig, die Rückzahlungspflicht schlechthin an das wiederholte Nichtablegen der angestrebten Prüfung zu knüpfen, ohne die Gründe dafür zu betrachten.

Das Bundesarbeitsgericht führt weiter aus, dass entsprechend den Wertungen des Bundesarbeitsgerichtes zur Rückzahlungsklausel aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers jedenfalls praktisch relevante Fallkonstellationen, in denen die Gründe für die Nichtablegung der Prüfung nicht in der Verantwortungssphäre des Arbeitnehmers liegen, von der Rückzahlungspflicht ausgenommen werden müssen.

Dies sollten Sie bei der Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln zukünftig beachten. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gern an Ihr SHP-Arbeitsrechtsteam wenden.

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