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Aktuelles

10/11/2021

Neue Bußgeldverordnung ab 09.11.2021

Der neue Bußgeldkatalog wurde zum 9. November 2021 in Kraft gesetzt. Ab diesem Datum gelten für Verkehrsordnungswidrigkeiten die neuen Bußgelder. Mit der nachfolgenden Aufstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen,

Halt- und Parkverstößen und bei Verstößen gegen die Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse sowie weitere straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen gelten.

Die Geldbußen wurden deutlich angehoben. Bereits bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher droht ein Fahrverbot.

Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
​


A  Geschwindigkeit Pkw (ohne Anhänger)
Überschreitung
​
bis 10 km/h
11 -15 km/h
16-20 km/h
21 -25 km/h
26 - 30 km/h
31 -40 km/h
41 - 50 km/h
51 - 60 km/h
61 - 70 km/h
über 70 km/h
innerorts
​
30 EUR
50 EUR
70 EUR
115 EUR + 1 Punkt
180 EUR + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot*
260 EUR + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
400 EUR + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
560 EUR + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
700 EUR + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
800 EUR + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
außerorts
​
20EUR
40EUR
60EUR
100EUR + 1 Punkt
150EUR + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot*
200 EUR + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot*
320EUR + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
480 EUR + 1 Punkt + 2 Monate Fahrverbot
600 EUR + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
700 EUR + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

​Für PKW mit Anhänger sowie für LKW und LKW mit gefährlichen Gütern gelten besondere Regelungen.


B  Halten und Parken

Insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wurden die Geldbußen erhöht. Hier können nun bis zu 110 EUR fällig werden.

Bei schwereren Verstößen ist in diesen Fällen darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.​
Tatbestand

Vorschriftswidrige Gehwegbenutzung
mit Behinderung/Gefährdung oder Sachbeschädigung

Allgemeiner Parkverstoß
mit Behinderung oder länger als 1 Stunde

Allgemeiner Halteverstoß
mit Behinderung

An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle der im Bereich einer Kurve
geparkt
mit Behinderung oder länger als 1 Stunde
mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz

Unzulässig auf einem Geh- und Radweg geparkt
mit Behinderung, länger als 1 Stunde und dabei
mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung

Vor einer Feuerwehrzufahrt geparkt
mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz

Unzulässig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten
Mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung

Unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt

Unberechtigt auf einem Parkplatz für Elektro-Fahrzeuge geparkt

Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt
Regelsatz in €

​55
bis zu 100

25
40

20
35

35

55
100

​55

bis zu 100

55
100

55
bis zu 100

​55

55

55

​C  Rettungsgasse
​

Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse kann genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder bis zu 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Außerdem drohen für diese Verstöße jetzt die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
Tatbestand
​

Rettungsgasse nicht gebildet

Unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse
​mit Behinderung/Gefährdung od. Sachbeschädigung
Regelsatz in €

200

240
bis zu 320
Fahrverbot

1 Monat
​

1 Monat
1 Monat
​

Weitere Informationen, auch zu den hier nicht aufgeführten Änderungen, finden Sie in Internet, u.a. auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/update-stvo-novelle.html

Sollte es Ihnen trotz aller Umsicht beim Auto fahren dennoch passieren, dass Sie einen bußgeldbewehrten Verstoß begehen, steht unsere Kanzlei Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

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