10/11/2021 Neue Bußgeldverordnung ab 09.11.2021Der neue Bußgeldkatalog wurde zum 9. November 2021 in Kraft gesetzt. Ab diesem Datum gelten für Verkehrsordnungswidrigkeiten die neuen Bußgelder. Mit der nachfolgenden Aufstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen, Halt- und Parkverstößen und bei Verstößen gegen die Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse sowie weitere straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen gelten. Die Geldbußen wurden deutlich angehoben. Bereits bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher droht ein Fahrverbot. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Änderungen: A Geschwindigkeit Pkw (ohne Anhänger)
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. Für PKW mit Anhänger sowie für LKW und LKW mit gefährlichen Gütern gelten besondere Regelungen. B Halten und Parken Insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wurden die Geldbußen erhöht. Hier können nun bis zu 110 EUR fällig werden. Bei schwereren Verstößen ist in diesen Fällen darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.
C Rettungsgasse Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse kann genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder bis zu 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Außerdem drohen für diese Verstöße jetzt die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
Weitere Informationen, auch zu den hier nicht aufgeführten Änderungen, finden Sie in Internet, u.a. auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/update-stvo-novelle.html Sollte es Ihnen trotz aller Umsicht beim Auto fahren dennoch passieren, dass Sie einen bußgeldbewehrten Verstoß begehen, steht unsere Kanzlei Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Kommentare sind geschlossen.
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