Anwaltskanzlei SHP
  • Startseite
  • Fachgebiete
    • Arbeitsrecht >
      • Arbeitsrecht Arbeitgeber >
        • Unterstützung von Unternehmen
        • Beratung in personellen Angelegenheiten
        • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
        • Einigungsstellenverfahren
        • Verfahren vor den Arbeitsgerichten
        • In-House-Seminare
      • Arbeitsrecht Leitende Angestellte
      • Arbeitsrecht Arbeitnehmer >
        • Kündigungsrecht
        • Abfindungsvereinbarungen
        • Arbeitsvertragsrecht
        • Betriebliche Altersversorgung
        • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
        • Kollektives Arbeitsrecht
        • Sportarbeitsrecht
    • Familienrecht >
      • Scheidung
      • Ehevertrag
      • Rechtsgeschäfte Familienangehörige
    • Wohnungseigentumsrecht
    • Mietrecht
    • Grundstücksrecht >
      • Maklerrecht
    • Erbrecht >
      • Unternehmensnachfolge
      • Begleitende Rechtsfragen
    • Wirtschaftsrecht
    • Mediation
    • Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
    • Allgemeines Zivilrecht
    • Jagdrecht
    • Datenschutz
    • Compliance
  • Rechtsanwälte
    • Jürgen Schmitt
    • Dr. Robert Hartmann
    • Angelika Protte
    • Martin Schirmer
    • Christian von Heyden
    • Dieter Schenk
    • Anette Muschalle
    • Jürgen Beneke
    • Christoph Ullmann
    • Isabel Kröhner
  • Karriere
  • Aktuelles
    • Neujahrsempfang der WIV
    • 20 Jahre SHP
    • Bärenpark
    • Sonstige soziale Projekte
  • Kontakt
    • Stuttgart
    • Esslingen
    • Schwäbisch Hall
    • beA
    • Kooperationspartner
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Startseite
  • Fachgebiete
    • Arbeitsrecht >
      • Arbeitsrecht Arbeitgeber >
        • Unterstützung von Unternehmen
        • Beratung in personellen Angelegenheiten
        • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
        • Einigungsstellenverfahren
        • Verfahren vor den Arbeitsgerichten
        • In-House-Seminare
      • Arbeitsrecht Leitende Angestellte
      • Arbeitsrecht Arbeitnehmer >
        • Kündigungsrecht
        • Abfindungsvereinbarungen
        • Arbeitsvertragsrecht
        • Betriebliche Altersversorgung
        • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
        • Kollektives Arbeitsrecht
        • Sportarbeitsrecht
    • Familienrecht >
      • Scheidung
      • Ehevertrag
      • Rechtsgeschäfte Familienangehörige
    • Wohnungseigentumsrecht
    • Mietrecht
    • Grundstücksrecht >
      • Maklerrecht
    • Erbrecht >
      • Unternehmensnachfolge
      • Begleitende Rechtsfragen
    • Wirtschaftsrecht
    • Mediation
    • Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
    • Allgemeines Zivilrecht
    • Jagdrecht
    • Datenschutz
    • Compliance
  • Rechtsanwälte
    • Jürgen Schmitt
    • Dr. Robert Hartmann
    • Angelika Protte
    • Martin Schirmer
    • Christian von Heyden
    • Dieter Schenk
    • Anette Muschalle
    • Jürgen Beneke
    • Christoph Ullmann
    • Isabel Kröhner
  • Karriere
  • Aktuelles
    • Neujahrsempfang der WIV
    • 20 Jahre SHP
    • Bärenpark
    • Sonstige soziale Projekte
  • Kontakt
    • Stuttgart
    • Esslingen
    • Schwäbisch Hall
    • beA
    • Kooperationspartner
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Search by typing & pressing enter

YOUR CART

Aktuelles

24/2/2020

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Hiermit möchten wir Sie auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2019 – 5 AZR 504/18 – hinweisen. Das Bundesarbeitsgericht hat in dieser Entscheidung klargestellt, dass der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von 6 Wochen beschränkt ist, wenn während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden bestehende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Versicherungsfalls).

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts entsteht ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch demnach nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, an dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte.

Weiter führt das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungsgründen aus, dass der Arbeitnehmer im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat, dass die vorangegangene Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der weiteren Arbeitsverhinderung bereits geendet hat. Hier hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr eine Beweislastumkehr auf den Arbeitnehmer vorgenommen.

Gerade in Fällen, in denen ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zwei Erstbescheinigungen übergibt und die erste Arbeitsunfähigkeit nahtlos in die zweite Arbeitsunfähigkeit übergeht, wird es dem Arbeitnehmer schwerfallen, darzulegen und zu beweisen, dass die erste Erkrankung zum Zeitpunkt des Eintritts der zweiten Erkrankung tatsächlich ausgeheilt war.

Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie sich wie gewohnt an Ihr SHP-Arbeitsrechtsteam wenden.

Für die Anwaltskanzlei SHP
Jürgen Schmitt
Rechtsanwalt


Kommentare sind geschlossen.

    Kategorien

    Alle Allgemein Arbeitsrecht Familienrecht Mietrecht Straßenverkehrsrecht

    RSS-Feed

Tätigkeitsgebiete | Kooperationspartner | Impressum
Copyright © 2011 – 2022 Anwaltskanzlei SHP

Kontakt: kanzlei@shp-anwaltskanzlei.de,  Tel: 0711 224199-0
Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht,
Familienrecht und Mietrecht im Raum Stuttgart, Esslingen und
Schwäbisch Hall.
Anwaltskanzlei SHP – Die Anwaltskanzlei in Stuttgart
Quicklinks
Arbeitsrecht
Familienrecht
Mietrecht​
Sozialversicherungsrecht
​
Jagdrecht
Bild
Sonstiges
Jobs + Karriere
Aktuelles
Soziales Engagement
Datenschutzerklärung
​Impressum
Bild