11/2/2013 AltersdiskriminierungBAG, Urteil vom 24.01.2013, Az. 8 AZR 429/11
In dem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall hatte ein öffentlicher Arbeitgeber in einer Stellenanzeige Berufsanfänger in Form von Hochschulabsolventen bzw. „Young Professionals“ gesucht und einen 36-jährigen Bewerber mit Berufserfahrung abgelehnt. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Ablehnung als Indiz für eine Benachteiligung des Bewerbers wegen dessen Alters gewertet. Weiter hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass in diesem Fall der Arbeitgeber die Beweislast dafür trage, dass ein Verstoß gegen die Altersdiskriminierung nicht vorgelegen habe. Dies könne er dadurch widerlegen, indem er beweise, dass der Bewerber aufgrund seiner im Vergleich zu den Mitbewerbern schlechteren Examensnoten nicht in die eigentliche Bewerberauswahl einbezogen worden ist. Auch dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts macht erneut deutlich, dass man mit der Formulierung von Stellenanzeigen über die Maßen vorsichtig sein sollte und insbesondere keine Begrifflichkeiten verwenden sollte, die mit dem Alter direkt oder indirekt in Verbindung stehen. Kommentare sind geschlossen.
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