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Aktuelles

28/3/2023

Annahmeverzugslohn nur bei Auskunft über Bewerbungsbemühungen

Aufgrund des Umstandes, dass Kündigungsschutzverfahren teilweise mehr als ein Jahr dauern und die Kündigungsfristen meist kürzer sind, sind Arbeitgeber häufig mit erheblichen Annahmeverzugsansprüchen der Arbeitnehmer konfrontiert. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mit Entscheidung vom 27.05.2020 die Vorgabe gemacht, wonach Arbeitgebern bei der Geltendmachung von Annahmeverzugslohnansprüchen Auskunftsansprüche zustehen. Des Weiteren hat es bekräftigt, dass ein Anspruch auf Annahmeverzugslohn ausschließendes böswilliges Unterlassen der Erzielung anderweitigen Verdienstes bereits dann vorliegen kann, wenn der Arbeitnehmer nicht vollständig Auskunft über die ihm zugeleiteten Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit erteilt. Trägt der Arbeitgeber insofern Indizien vor, die für eine Zumutbarkeit der Vermittlungsvorschläge sprechen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet hierauf substantiiert zu erwidern. Diese Rechtsprechung wurde vom Landesarbeitsgericht Brandenburg mit Urteil vom 30.09.2022 nunmehr bestätigt. Hiernach darf der Arbeitnehmer auch nicht untätig bleiben, wenn sich ihm eine realistische Arbeitsmöglichkeit bietet.

Wir raten Ihnen daher an, in Fällen, in denen ein erheblicher Annahmeverzugsanspruch droht, selbst tätig zu werden und über die einschlägigen Portale wie StepStone, Indeed u. a. Stellenausschreibungen zu sammeln und diese Ihren gekündigten Mitarbeitern zu übersenden, mit der Aufforderung sich hierauf zu bewerben.

Bleibt ein Arbeitnehmer dann untätig, sowohl auf die Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit als auch auf die von Ihnen übersandten Stellenausschreibungen, kann das Unternehmen in einem Prozess über Annahmeverzug dem Arbeitnehmer dessen „Untätigsein“ entgegenhalten, mit der Rechtsfolge, dass die Annahmeverzugsansprüche ggfs. geschmälert würden.

Sollten Sie betreffend diese Thematik weitere Fragen haben, können Sie sich gerne und jederzeit an unser Arbeitsrechtsteam, das mittlerweile aus fünf Fachanwälten für Arbeitsrecht besteht, wenden.

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