Vermögensauseinandersetzung/ Zugewinnausgleich
Die Vermögensauseinandersetzung beinhaltet die Auseinandersetzung von in gemeinsamem Eigentum stehenden Immobilien, sowie die Auseinandersetzung von sonstigen Vermögenswerten, wie zum Beispiel gemeinsame Bankguthaben.
Daneben steht der familienrechtliche Anspruch auf Zugewinnausgleich, der gesondert geprüft werden muss.
Diese beiden Themenkomplexe können im Vereinbarungswege zusammen erledigt werden.
Daneben steht der familienrechtliche Anspruch auf Zugewinnausgleich, der gesondert geprüft werden muss.
Diese beiden Themenkomplexe können im Vereinbarungswege zusammen erledigt werden.
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