Testamente / Erbverträge
Die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung.
So ist es auch ein Teilbereich anwaltlicher Tätigkeit, die Mandanten bei der Errichtung von Testamenten oder Erbverträgen zu unterstützen. Durch die Errichtung einer „maßgeschneiderten“ letztwilligen Verfügung können unerwünschte Streitigkeiten nach dem Erbfall oftmals vermieden werden.
Im Rahmen einer solchen Beratung werden die Mandanten über die juristischen Möglichkeiten der Zuwendungen und Nachlasssteuerung eingehend informiert, wie z.B. Vermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnungen und über das Bestehen von Pflichtanteilsansprüchen aufgeklärt.
Ein Spezialfall bei der Testamentsgestaltung ist die letztwillige Verfügung von Ehegatten, sei es als gemeinschaftliches Testament, z.B. in Form eines sogenannten „Berliner Testamentes“, sei es als notariell zu errichtender Erbvertrag, auch im Zusammenhang mit einem Ehevertrag. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang auch die Vermögens- und Nachlasssteuerung durch lebzeitige Verfügungen in Form von Schenkungen. Eine Beratung unter Berücksichtigung auch erbschaftssteuerrechtlicher Aspekte, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Steuerberaters, ist hier unerlässlich.
So ist es auch ein Teilbereich anwaltlicher Tätigkeit, die Mandanten bei der Errichtung von Testamenten oder Erbverträgen zu unterstützen. Durch die Errichtung einer „maßgeschneiderten“ letztwilligen Verfügung können unerwünschte Streitigkeiten nach dem Erbfall oftmals vermieden werden.
Im Rahmen einer solchen Beratung werden die Mandanten über die juristischen Möglichkeiten der Zuwendungen und Nachlasssteuerung eingehend informiert, wie z.B. Vermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnungen und über das Bestehen von Pflichtanteilsansprüchen aufgeklärt.
Ein Spezialfall bei der Testamentsgestaltung ist die letztwillige Verfügung von Ehegatten, sei es als gemeinschaftliches Testament, z.B. in Form eines sogenannten „Berliner Testamentes“, sei es als notariell zu errichtender Erbvertrag, auch im Zusammenhang mit einem Ehevertrag. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang auch die Vermögens- und Nachlasssteuerung durch lebzeitige Verfügungen in Form von Schenkungen. Eine Beratung unter Berücksichtigung auch erbschaftssteuerrechtlicher Aspekte, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Steuerberaters, ist hier unerlässlich.
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