Sorge-/ Umgangsrecht
Das gemeinsame Sorgerecht auch nach Scheidung ist der gesetzliche Regelfall.
Dies birgt Konfliktpotential. Nach wie vor streiten die Parteien häufig über den Wohnort der Kinder, was im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechtes als ein Teil der elterlichen Sorge in vielen Fällen nur gerichtlich zu klären ist.
Aber auch andere Fragen der Sorgerechtsausübung bleiben schwierig. Oft haben die Parteien unterschiedliche Sichtweisen von bestimmten Problemfeldern, wie z.B. bei der Frage der richtigen medizinischen Behandlungsmethode oder der Auswahl der Schule.
Oft ist es für einen Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, schwierig, sich aus dem Alltagsgeschehen zurückzuhalten, was für den betreuenden Ehegatten zu einer Extrembelastung werden kann.
Auch das gesetzliche Umgangsrecht birgt Probleme.
Bei solchen Problemen der Parteien beim Sorgerecht und beim Umgangsrecht empfiehlt sich mitunter auch eine Kontaktaufnahme vorab beim zuständigen Jugendamt, um deren Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.
Oft aber sind familienrechtliche Verfahren der einzige Weg, um eine klare Regelung zu erzielen, gegebenfalls unter Zuhilfenahme eines gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Dies birgt Konfliktpotential. Nach wie vor streiten die Parteien häufig über den Wohnort der Kinder, was im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechtes als ein Teil der elterlichen Sorge in vielen Fällen nur gerichtlich zu klären ist.
Aber auch andere Fragen der Sorgerechtsausübung bleiben schwierig. Oft haben die Parteien unterschiedliche Sichtweisen von bestimmten Problemfeldern, wie z.B. bei der Frage der richtigen medizinischen Behandlungsmethode oder der Auswahl der Schule.
Oft ist es für einen Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, schwierig, sich aus dem Alltagsgeschehen zurückzuhalten, was für den betreuenden Ehegatten zu einer Extrembelastung werden kann.
Auch das gesetzliche Umgangsrecht birgt Probleme.
Bei solchen Problemen der Parteien beim Sorgerecht und beim Umgangsrecht empfiehlt sich mitunter auch eine Kontaktaufnahme vorab beim zuständigen Jugendamt, um deren Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.
Oft aber sind familienrechtliche Verfahren der einzige Weg, um eine klare Regelung zu erzielen, gegebenfalls unter Zuhilfenahme eines gerichtlich bestellten Sachverständigen.
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