Scheidungsverfahren
Nach Abschluss der Trennungszeit ist früher oder später das Scheidungsverfahren in die Wege zu leiten, wenn die Scheidung gewünscht ist.
Dieses Verfahren ist zwingend vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht durchzuführen. Es besteht Anwaltszwang.
Im Rahmen des Scheidungsverfahren ist zusammen mit dem Mandanten die Entscheidung zu treffen, welche weiteren zu regelnde Folgesachen mit in das Scheidungsverfahren einbezogen werden sollen und welche nicht. Die Gründe hierfür können vielschichtig sein.
Die einzelnen Argumente gilt es, sorgsam gegeneinander abzuwägen. So spielen Kostengesichtspunkte eine Rolle, aber auch beispielsweise die Frage, inwieweit ein Scheidungsverfahren mit einer aufwändigen Folgesache erweitert wird.
Ist eine rasche Scheidung gewünscht oder ist es wichtig, möglichst viel im Rahmen des Scheidungsverfahrens zu regeln? Hiervon hängt jeweils auch die Verfahrensdauer ab, was intensiv mit dem Mandanten erörtert werden muss.
Dieses Verfahren ist zwingend vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht durchzuführen. Es besteht Anwaltszwang.
Im Rahmen des Scheidungsverfahren ist zusammen mit dem Mandanten die Entscheidung zu treffen, welche weiteren zu regelnde Folgesachen mit in das Scheidungsverfahren einbezogen werden sollen und welche nicht. Die Gründe hierfür können vielschichtig sein.
Die einzelnen Argumente gilt es, sorgsam gegeneinander abzuwägen. So spielen Kostengesichtspunkte eine Rolle, aber auch beispielsweise die Frage, inwieweit ein Scheidungsverfahren mit einer aufwändigen Folgesache erweitert wird.
Ist eine rasche Scheidung gewünscht oder ist es wichtig, möglichst viel im Rahmen des Scheidungsverfahrens zu regeln? Hiervon hängt jeweils auch die Verfahrensdauer ab, was intensiv mit dem Mandanten erörtert werden muss.
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