Rechtsverhältnisse unter Ehegatten
Eheleute sind zwar miteinander verheiratet und insoweit in ganz besonderer Weise miteinander verbunden.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass es nicht zwischen ihnen auch weitergehende Rechtsgeschäfte geben könnte, wie beispielsweise Darlehensverträge, Schenkungsverträge, Arbeitsverträge, Gesellschaftsverträge, Erbverträge, gemeinschaftliche Testamente, Mietverträge oder Versicherungsverträge mit Wirkung für beide Ehegatten.
Auch diese Rechtsverhältnisse können in einem Scheidungsverfahren mittelbar relevant werden oder dieses sogar erschweren. Hier gilt es, die Problemfelder abzutragen und nach Gesamtlösungsmöglichkeiten zu suchen, damit eine letztlich ausgewogene und rechtlich vernünftige Regelung getroffen wird.
Erst wenn dies nicht gelingt, müssen gegebenenfalls diese einzelnen Themenkomplexe gerichtlich geklärt werden.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass es nicht zwischen ihnen auch weitergehende Rechtsgeschäfte geben könnte, wie beispielsweise Darlehensverträge, Schenkungsverträge, Arbeitsverträge, Gesellschaftsverträge, Erbverträge, gemeinschaftliche Testamente, Mietverträge oder Versicherungsverträge mit Wirkung für beide Ehegatten.
Auch diese Rechtsverhältnisse können in einem Scheidungsverfahren mittelbar relevant werden oder dieses sogar erschweren. Hier gilt es, die Problemfelder abzutragen und nach Gesamtlösungsmöglichkeiten zu suchen, damit eine letztlich ausgewogene und rechtlich vernünftige Regelung getroffen wird.
Erst wenn dies nicht gelingt, müssen gegebenenfalls diese einzelnen Themenkomplexe gerichtlich geklärt werden.
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