Rechtsgeschäfte mit sonstigen
Familienangehörigen
Gerade im Familienrecht ist die Mitwirkung weiterer Familienangehörigen ohne genaue vertragliche Abgrenzung sehr häufig, Etwa, wenn ein Elternpaar seinem verheirateten Kind eine Schenkung macht. Oft ist hier nicht klar, ob diese Schenkung dem eigenen Kind oder auch dem Schwiegerkind zugute kommen sollte. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf den jeweiligen Zugewinn und damit auf den Zugewinnausgleichsanspruch haben.
Darüber hinaus stehen gegebenenfalls Rückforderungsansprüche der Eltern oder Schwiegereltern im Raum, denen ebenfalls im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung Beachtung geschenkt werden muss.
Darüber hinaus stehen gegebenenfalls Rückforderungsansprüche der Eltern oder Schwiegereltern im Raum, denen ebenfalls im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung Beachtung geschenkt werden muss.
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