Pflichtteilstreitigkeiten
Pflichtteilstreitigkeiten sind ein weiterer anwaltlicher Tätigkeitsbereich auf dem Gebiet des Erbrechts.
Nahe Angehörige haben im Falle der Enterbung oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen bei Ausschlagung der Erbschaft einen Geldanspruch, welcher sich der Höhe nach auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote am Nachlass beläuft.
Neben der Ermittlung der Pflichtteilsberechtigung geht es vor allem um die Klärung der Frage, in welcher Höhe dem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch zusteht. Dies richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Dem Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten kommt hier maßgebliche Bedeutung zu. Der Anwalt hat die Erfüllung dieser Verpflichtung des Erbens sicherzustellen, so dass im Anschluss der Pflichtteilsanspruch unproblematisch berechnet werden kann. Anderenfalls kommt die Erhebung einer Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung und gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung und Zahlung in Betracht.
Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch, welcher die Schenkungen des Erblassers in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod erfasst. Der Pflichtteilsberechtigte partizipiert in Höhe seiner Quote regelmäßig auch an diesen Schenkungen.
Nahe Angehörige haben im Falle der Enterbung oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen bei Ausschlagung der Erbschaft einen Geldanspruch, welcher sich der Höhe nach auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote am Nachlass beläuft.
Neben der Ermittlung der Pflichtteilsberechtigung geht es vor allem um die Klärung der Frage, in welcher Höhe dem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch zusteht. Dies richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Dem Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten kommt hier maßgebliche Bedeutung zu. Der Anwalt hat die Erfüllung dieser Verpflichtung des Erbens sicherzustellen, so dass im Anschluss der Pflichtteilsanspruch unproblematisch berechnet werden kann. Anderenfalls kommt die Erhebung einer Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung und gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung und Zahlung in Betracht.
Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch, welcher die Schenkungen des Erblassers in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod erfasst. Der Pflichtteilsberechtigte partizipiert in Höhe seiner Quote regelmäßig auch an diesen Schenkungen.
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