Miterbenauseinandersetzung
Streitpunkt unter Miterben sind hauptsächlich Fragen der Verwaltung des Nachlasses und dessen Auseinandersetzung.
Bei der Verwaltung des ungeteilten Nachlasses geht es zum Einen um das Außenverhältnis zu Dritten, z.B. Nachlassgläubigern. Zum Anderen birgt das Innenverhältnis, also das Verhältnis der Miterben untereinander, besonderes Konfliktpotential. Dabei geht es insbesondere darum, welche Maßnahmen der Verwaltung, wie z.B. Vermietung, Sanierung, Anlage von Geldern, zu ergreifen oder zu unterlassen sind.
Naturgemäß besonders streitanfällig ist die Auseinandersetzung und Verteilung des Nachlasses. Der Anwalt hat hier zunächst auf eine im Sinne des Mandanten interessengerechte Einigung der Miterben hinzuwirken. Scheitert dies, muss notfalls ein Teilungsplan gerichtlich durchgesetzt oder bei Nachlassimmobilien die Teilungsversteigerung durchgeführt werden.
Bei der Verwaltung des ungeteilten Nachlasses geht es zum Einen um das Außenverhältnis zu Dritten, z.B. Nachlassgläubigern. Zum Anderen birgt das Innenverhältnis, also das Verhältnis der Miterben untereinander, besonderes Konfliktpotential. Dabei geht es insbesondere darum, welche Maßnahmen der Verwaltung, wie z.B. Vermietung, Sanierung, Anlage von Geldern, zu ergreifen oder zu unterlassen sind.
Naturgemäß besonders streitanfällig ist die Auseinandersetzung und Verteilung des Nachlasses. Der Anwalt hat hier zunächst auf eine im Sinne des Mandanten interessengerechte Einigung der Miterben hinzuwirken. Scheitert dies, muss notfalls ein Teilungsplan gerichtlich durchgesetzt oder bei Nachlassimmobilien die Teilungsversteigerung durchgeführt werden.
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