Gewerberaummietrecht
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich im Bereich des Wohnraummietrechts.
Im Zentrum dieser Tätigkeit steht die Problematik der Beendigung von Wohnraummietverhältnissen, insbesondere durch den Vermieter. Der Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarfs, aber auch wegen Zahlungsverzuges kommt in diesem Zusammenhang maßgebliche Bedeutung zu, insbesondere wenn Räumungsklagen die Folge sind.
Auch die Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses ist streitanfällig. Zu nennen sind hier insbesondere Streitigkeiten über Renovierungspflichten des Mieters oder die Pflicht des Vermieters, die Kaution zurückzubezahlen.
Im Zentrum dieser Tätigkeit steht die Problematik der Beendigung von Wohnraummietverhältnissen, insbesondere durch den Vermieter. Der Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarfs, aber auch wegen Zahlungsverzuges kommt in diesem Zusammenhang maßgebliche Bedeutung zu, insbesondere wenn Räumungsklagen die Folge sind.
Auch die Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses ist streitanfällig. Zu nennen sind hier insbesondere Streitigkeiten über Renovierungspflichten des Mieters oder die Pflicht des Vermieters, die Kaution zurückzubezahlen.
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