Gesetzliche Unfallversicherung
Erleidet ein Arbeitnehmer (siehe auch Homepage Arbeitsrecht) einen Arbeitsunfall und zieht sich dabei Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen zu, kommen Ansprüche der gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht (näheres zur privaten Unfallversicherung finden Sie auf den vorangehenden Seiten). Auch bei einer Berufskrankheit kommen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht. Im Streit geht oftmals das Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sowie der Zusammenhang zwischen Erkrankung und Unfall, bzw. ausgeübtem Beruf.
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