Erbscheinsverfahren, Feststellung des Erbrechts
Ein weiterer Teilbereich anwaltlicher Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Mandanten bei der Feststellung des Erbrechts.
Dies geschieht vorwiegend in dem Verfahren auf Erteilung des Erbscheins vor dem Nachlassgericht, welcher den Erben als solchen gegenüber Dritten (z.B. Behörden, Kreditinstituten) legitimiert. Stehen sich widerstreitende Anträge einzelner Anspruchsteller gegenüber oder wird dem Erbscheinsantrag entgegengetreten mit der Begründung, der Antragsteller sei gar nicht oder nicht zur beantragten Quote Erbe bzw. Miterbe geworden, hat das Nachlassgericht die Erbfolge von Amts wegen zu klären. Dabei geht es um die Frage der Gültigkeit bzw. Ungültigkeit von Testamenten sowie um die Auslegung letztwilliger Verfügungen. Oft wird die Testierfähigkeit des Erblassers in Frage gestellt, so dass dessen geistige Verfassung zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung durch ein medizinisches Sachverständigengutachten nachvollzogen werden muss.
Soll das Erbrecht rechtskräftig geklärt werden, kann im Streitfall auch eine entsprechende Feststellungsklage vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit erhoben werden.
Dies geschieht vorwiegend in dem Verfahren auf Erteilung des Erbscheins vor dem Nachlassgericht, welcher den Erben als solchen gegenüber Dritten (z.B. Behörden, Kreditinstituten) legitimiert. Stehen sich widerstreitende Anträge einzelner Anspruchsteller gegenüber oder wird dem Erbscheinsantrag entgegengetreten mit der Begründung, der Antragsteller sei gar nicht oder nicht zur beantragten Quote Erbe bzw. Miterbe geworden, hat das Nachlassgericht die Erbfolge von Amts wegen zu klären. Dabei geht es um die Frage der Gültigkeit bzw. Ungültigkeit von Testamenten sowie um die Auslegung letztwilliger Verfügungen. Oft wird die Testierfähigkeit des Erblassers in Frage gestellt, so dass dessen geistige Verfassung zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung durch ein medizinisches Sachverständigengutachten nachvollzogen werden muss.
Soll das Erbrecht rechtskräftig geklärt werden, kann im Streitfall auch eine entsprechende Feststellungsklage vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit erhoben werden.
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