Ehevertrag/ scheidungsbegleitende Vereinbarung
Der Abschluss eines Ehevertrages ist eine gute Möglichkeit, möglichst frühzeitig Streitigkeiten einzudämmen und schon zu einem frühzeitigen Zeitpunkt einen maßgeschneiderten Vertrag für die eigene Ehesituation zu entwerfen. Auch ist eine ehevertragliche Regelung ein effektives Instrumentarium, Rechtsunsicherheiten von vorne herein zu vermeiden.
Anwendungsfälle für einen Ehevertrag sind insbesondere:
Anwendungsfälle für einen Ehevertrag sind insbesondere:
- stark unterschiedliche Vermögensverhältnisse der Ehegatten bei Eingehung der Ehe
- unterschiedlich hohe, zu erwartende Erbschaften
- Eheschließung in höherem Alter
- zweite oder dritte Eheschließung (oft verbunden mit erbrechtlicher Regelung bei sog. Patchwork-Familien)
- ein Ehegatte als selbstständiger Unternehmer (Einzelunternehmer, Gesellschafter oder Mitgesellschafter eines Unternehmens)
- Forderung eines Ehevertrags durch Dritte (z.B. Eltern oder Mitgesellschafter)
- Abänderung bestehender Eheverträge, wenn sich die Lebensverhältnisse ändern
- Bei ehelicher Trennung, auch bei dauerhafte, mehrjähriger Trennung (insbesondere bei älteren Eheleuten, die wegen möglicher Rentenansprüche bei Vorversterben eines Ehegatten keine Scheidung durchführen wollen, um die Witwen-Witwerrentenansprüche nicht zu gefährden
- Ehescheidung (zur Reduzierung des Konfliktpotentials und Vermeidung langjähriger, kostspieliger, gerichtlicher Verfahren über die Scheidungsfolgesachen)
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