Allgemeines Zivilrecht
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen rund um das allgemeine Zivilrecht, wie beispielsweise im Zusammenhang mit Kaufverträgen, Werkverträgen, Dienstverträgen oder Darlehensverträgen.
Gerade das Kaufrecht begegnet uns in unserem Alltag täglich. Welche rechtlichen Schwierigkeiten sich daraus ergeben können, tritt oft erst zutage, wenn Komplikationen auftreten. (Stichwört Falschlieferung, Schadhaftigkeit des Kaufgegenstands)
Das Werkvertragsrecht als Sammelbegriff, regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen einem Unternehmer und einem Besteller. Hierfür klassisch sind Verträge mit Handwerkern. Hierbei gibt es Fragestellungen zur vertragsgemäßen Leistung, zur Abnahme oder Nachbesserung.
Wir unterstützen und beraten Sie in diesem Zusammenhang bei allen zentralen Fragen, wie zum Beispiel die Geltendmachung von Forderungen, das Vertragsrecht, die Vertragsgestaltung, das Gewährleistungsrecht oder die Geltendmachung von Schadensersatz.
Gerade das Kaufrecht begegnet uns in unserem Alltag täglich. Welche rechtlichen Schwierigkeiten sich daraus ergeben können, tritt oft erst zutage, wenn Komplikationen auftreten. (Stichwört Falschlieferung, Schadhaftigkeit des Kaufgegenstands)
Das Werkvertragsrecht als Sammelbegriff, regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen einem Unternehmer und einem Besteller. Hierfür klassisch sind Verträge mit Handwerkern. Hierbei gibt es Fragestellungen zur vertragsgemäßen Leistung, zur Abnahme oder Nachbesserung.
Wir unterstützen und beraten Sie in diesem Zusammenhang bei allen zentralen Fragen, wie zum Beispiel die Geltendmachung von Forderungen, das Vertragsrecht, die Vertragsgestaltung, das Gewährleistungsrecht oder die Geltendmachung von Schadensersatz.
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