Wirtschaftsstrafrecht
Wir beraten und vertreten Sie auch im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.
Hierbei handelt es sich um diejenigen Normen des Strafrechts, die hauptsächlich Sachverhalte aus dem Wirtschaftsleben sowie mit vermögensrelevanten Auswirkungen unter Strafe stellen.
Neben Straftaten, die in speziellen wirtschaftsrechtlichen Gesetzen, geregelt sind, sind hiervon insbesondere auch die Straftatbestände des Betrugs sowie der Untreue mit umfasst.
Wir vertreten Sie insoweit bereits im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bzw. den Polizeibehörden gegenüber. Oftmals kann so bereits eine frühzeitige Einstellung eines Strafverfahrens erreicht werden.
Kann ein Hauptverfahren nicht vermieden werden, übernehmen wir Ihre Verteidigung auch vor dem jeweiligen Strafgericht.