SHP

Mietrecht

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Gewerberaummietrechts, des Wohnraummietrechts, des Pachtvertragsrechts und des Wohnungseigentumsrecht (WEG) sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.

Im Vorfeld sind wir mit der Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen befasst, bei denen es gilt, von vorne herein Konfliktpotential auszuschalten.

Häufige Fälle sind die Bearbeitung von Kündigungen aus dem Mietverhältnis, die Prozessvertretung bei Räumungsklagen, Klagen auf rückständigen Mietzins oder aber Verfahren zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.

Unser Bestreben ist es, diese Thematik möglichst außergerichtlich lösen zu können, zumal die Konfliktparteien oft über Jahre hinweg über das Miet- oder Pachtverhältnis gebunden sind. Deshalb müssen beide Parteien grundsätzlich ein Interesse daran haben, möglichst lösungsorientiert den Fall zu erledigen, wenn ein weitergehendes Vertragsverhältnis gewünscht wird.