SHP

Familienrecht

Gestaltung von Eheverträgen vor Heirat oder während des Bestehens einer Ehe. Durchführung von Scheidungsverfahren bei Gericht. Gestaltung scheidensbegleitender Vereinbarungen bezüglich gemeinsamer Vermögenswerte insbesondere Immobilienvermögen zur Vermeidung gerichtlicher Verfahren insbesondere im Bereich des ehelichen Güterrechts (Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft), der Vermögensauseinandersetzung und des Unterhalts. Prozessvertretung in nicht einvernehmlich zu regelnden Scheidungsfolgesachen, sowie in Scheidungsverfahren.

Durchführung von Mediation als Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung. Unsere Fachanwältin für Familienrecht ist seit Jahren Mitglied des Vorstandes des Stuttgarter Institutes für Konfliktbewältigung (SIK) und Mitglied des Schulungsteams des SIK bei der Ausbildung von Mediatoren und der Academy of Business Mediation, Stuttgart.