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Bau- und Immobilienrecht

Im Bau- und Immobilienrecht geht es oft um sehr viel Geld. Dies, wie mitunter auch der Termindruck, der in diesen Bereichen immanent ist, führt häufig zu Verstrickungen, die nicht selten sehr belastend für die Beteiligten sein können.

Hier gilt es, möglichst effektiv eine rasche Lösung zu erreichen.

Wir kümmern uns um die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen für Werkunternehmer und Architekten.

Daneben beraten wir Bauherren im Falle von Baumängeln, d. h. fehlerhafter oder nicht erbrachter Werkleistungen. Wir beraten Sie darüber hinaus in sämtlichen Fragen des Grundstückserwerbs, sei es, bezüglich eines Hauses, sei es bezüglich einer Eigentumswohnung mit den damit verknüpften, besonderen Fragestellungen wie etwa des Gemeinschafts- und des Sondereigentums oder Problematiken basierend aus einer möglichen Teilungserklärung.

Auch sind wir Ansprechpartner bei sämtlichen Fragen des öffentlichen Baurechts (z. B. Bauordnungs- und Baugenehmigungsrecht).

Schlussendlich beraten und vertreten wir Sie bei der Durchsetzung nachbarschaftsrechtlicher Ansprüche.