SHP

(Fach-)Anwälteteam Arbeitsrecht

Im Arbeitsrechtsreferat verfügte unsere Kanzlei bislang mit Herrn Rechtsanwalt Schmitt und Herrn Rechtsanwalt Schenk-Hellrung über zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht, die beide seit mehr als 15 Jahren ausschließlich auf sämtlichen Gebieten des Individualarbeitsrechtes und des kollektiven Arbeitsrechtes tätig sind. Beide Rechtsanwälte haben in ihrer langjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes nahezu alle Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte der Bundesrepublik Deutschland kennengelernt. Auch beim Bundesarbeitsgericht haben beide Rechtsanwälte an bahnbrechenden Entscheidungen mitgewirkt. Hier ist beispielsweise das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zur Rückzahlung von Ausbildungskosten vom 11.04.2006 und der Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes zur Mitbestimmung bei Bildschirmarbeitsplätzen vom 02.04.1996 zu nennen. Seit 1.7.09 konnten wir Herrn Rechtsanwalt Dr. Hartmann hinzugewinnen, der seinerseits seit 10 Jahren nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig ist.

Das hohe Fachwissen unserer Fachanwälte kommt unseren Mandanten auch bei der außergerichtlichen Beratung, insbesondere bei Abwicklungsverträgen und Aufhebungsverträgen zugute. Dort wird gerne auf deren großen Erfahrungsschatz und Verhandlungsgeschick zurückgegriffen.

Bei einer Vielzahl von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie bei Einigungsstellenverfahren wird neben der arbeitsrechtlichen Kompetenz unserer Fachanwälte auch deren Kenntnis wirtschaftlicher Zusammenhänge geschätzt.

Weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Fachanwälte stellen In-House-Seminare dar, bei denen die Kollegen zu einer Vielzahl von individualrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen und tarifvertragsrechtlichen Themen referieren.

Seit Januar 2011 wird das Arbeitsrechtsreferat durch Rechtsanwältin Eliana Pollmann und Herrn Rechtsanwalt Wörner verstärkt, die in der Kanzlei bereits während des Referendariates tätig waren.