Felix Teichmann
Rechtsanwalt
- geboren in Stuttgart
- Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
- Rechtsreferendariat im Bezirk des Landgericht Stuttgart mit einer dreimonatigen Wahlstation bei einer regionalen Bank
- Seit 2007 als Rechtsanwalt tätig
- Seit 1. April 2008 Rechtsanwalt in der Kanzlei SHP
- 2010 erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs Versicherungsrecht
Referatsschwerpunkte
- Versicherungsrecht
- Mietrecht (gewerbliches Mietrecht, Wohnraummietrecht, WEG-Sachen)
- Bau- und Immobilienrecht
- Zivilrecht (insbesondere Vertragsrecht)
- Handelsvertreterrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Profil
Herr Rechtsanwalt Teichmann betreut Sie in verschiedenen Rechtsgebieten. Er vertritt dabei Ihre Interessen deutschlandweit bei den jeweils zuständigen Gerichten.
Herr Rechtsanwalt Teichmann berät und betreut sie in den Bereichen des Allgemeinen Zivilrechts. Über die oben erwähnten Rechtsgebiete hinaus betreut Sie Herr Teichmann auch auf weiteren Gebieten des Zivilrechts. Rechtsstreitigkeiten aus dem Zivilrecht erstrecken sich dabei über eine Vielzahl von möglichen Fallkonstellationen. Hauptsächlich beruhen zivilrechtliche Streitigkeiten darauf, dass zwischen den Parteien abgeschlossene Verträge nicht so erfüllt werden, wie sich dies zumindest eine beteiligte Partei erwünscht hat. Solche bereits entstandenen Probleme zu lösen, ist ebenso die Aufgabe von Herrn Teichmann, wie es auch die Ausgestaltung von Verträgen selber ist. Die Qualität eines Vertrages zeigt sich darin, dass zum Einen die Interessen des Mandanten verwirklicht werden, zum Anderen aber auch etwaige Konflikte durch möglichst konkrete Regelungen bereits im Voraus ausgeschlossen werden. Durch eine vertragliche Gestaltung können damit etwaige zukünftige teure Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Auch insoweit stellt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Nachhinein oftmals als lohnende Investition heraus.
Durch die immer komplexer werdende Rechtsprechung haben sich weitere Spezialisierungen ergeben, denen sich Herr Teichmann insbesondere verschrieben hat.
So hat er im Bereich des Versicherungsrechts einen Referatsschwerpunkt gebildet, den er mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Versicherungsrecht weiter vertieft hat. Für versicherte Personen besteht im Regelfall die Problematik darin, dass Versicherungen dadurch einen Wissensvorsprung haben, dass die zuständigen Sachbearbeiter im Gegensatz zu den Versicherungsnehmern tagtäglich mit den einschlägigen Problemen befasst sind. Angesichts der immer komplizierter werdenden vertraglichen Regelungen im Versicherungsrecht und insbesondere vor dem Hintergrund der Änderungen, die das neue Versicherungsvertragsgesetz mit sich gebracht hat, kann dieser Wissensvorsprung der Versicherungen durch eine kompetente anwaltliche Beratung ausgeglichen werden, so dass zumindest die Chancengleichheit wieder hergestellt ist. Herr Teichmann hat 2010 den Fachanwaltslehrgang zum Fachanwalt für Versicherungsrecht erfolgreich abgeschlossen.
Auch im Bereich des Mietrechts können Konflikte durch passende vertragliche Regelungen bereits im Vorfeld ausgeräumt werden. Über die Gestaltungsmöglichkeiten sowohl im gewerblichen Mietrecht als auch im Wohnraummietrecht berät Sie Herr Teichmann bei Bedarf. Sollte es aber doch einmal zu mietrechtlichen Streitigkeiten kommen, vertritt Herr Teichmann Ihre Interessen mit Nachdruck, ist sich aber auch bewusst, dass aufgrund der oftmals langen Laufzeiten von Mietverträgen eine Eskalation zwischen den Mietparteien, und damit neue Konflikte, möglichst verhindert werden müssen.
Im Bereich des Bau- und Immobilienrechts ist angesichts der relativ hohen Summen, um die es im Regelfall geht, eine anwaltliche Beratung besonders anzuraten. Da die entstehenden Anwaltskosten regelmäßig nur einen Bruchteil der in Frage kommenden Hauptforderungen ausmachen, stellt in diesem Bereich die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Vermeidung größerer Vermögensschäden stets eine lohnende Investition dar. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist in vielen Fällen auch deshalb notwendig, weil beispielsweise bei Baumängeln oftmals eine schnelle gerichtliche Klärung von Nöten ist, um den Fortgang des Bauvorhabens so wenig wie möglich aufzuhalten.
