SHP

Dieter Schenk-Hellrung

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Geboren in Schorndorf/Rems
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • von 1992 bis 1993 Rechtssekretär der Gewerkschaft ÖTV
  • seit 1993 als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig
  • seit 1996 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • seit 1998 Zulassung beim OLG Stuttgart
  • 1999 Mitbegründung der Anwaltskanzlei SHP
  • Referententätigkeit bei verschiedenen Verbänden im Arbeitsrecht
  • seit 2001 Mitgesellschafter der SAM-Sports.Art.Media-AG

Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrecht

  • Prozessvertretung an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und beim Bundesarbeitsgericht
  • Kündigungsrecht, Vertretung bei allen Kündigungsarten sowie außergerichtliche Betreuung bei der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen
  • Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
  • Beratung und Prozessvertretung bei allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung
  • Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht, insbesondere Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Beschlussverfahren bei allen Instanzgerichten der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Tarifvertragsrecht, insbesondere Beratung vor und bei Tarifverhandlungen
  • Referententätigkeit bei Fortbildungsveranstaltungen für Betriebs- und Personalräte
  • Öffentliches Dienstrecht, insbesondere außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Eingruppierungsstreitigkeiten sowie sonstigen tariflichen Besonderheiten des öffentlichen Dienstes (TVöD/TV-L)

Sonstige Tätigkeitsschwerpunkte

  • Sozialversicherungsrecht, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten über Rente, Arbeitslosengeld, sowie im Bereich des Schwerbehindertenrechts

Mitgliedschaft

  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht

Profil

Rechtsanwalt Schenk-Hellrung spezialisierte sich schon während seines Studiums und des Referendariats auf das Arbeits- und Sozialrecht. Durch die Tätigkeit bei der Gewerkschaft ÖTV erwarb er sich besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes und behielt dieses "Steckenpferd" auch während seiner anwaltlichen Tätigkeit bei. Arbeitsrecht war und ist gelebtes Recht, in dem sich die gesellschaftspolitischen Spannungsfelder im Berufsleben widerspiegeln. Das besondere Interesse von Rechtsanwalt Schenk-Hellrung liegt deshalb im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts, der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen sowie dem Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren. Im Individualarbeitsrecht stehen alle Fragen rund um die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie einzelvertragliche Problemstellungen im Mittelpunkt seines beruflichen Engagements. Er vertritt seine Mandanten im gesamten Bundesgebiet vor den Arbeitsgerichten. Hinzu kommt eine regelmäßige Referententätigkeit in dieser Materie bei verschiedenen Bildungsträgern.