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Jürgen
Schmitt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht |
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geboren
in Landau/Pfalz |
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Studium
der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes |
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3-monatige
Wahlfachstation in der Arbeitsrechtsabteilung der früheren
Daimler-Benz AG |
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seit
Herbst 1990 als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig |
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seit
August 1993 Fachanwalt für Arbeitsrecht |
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Januar
1996 Zulassung beim OLG Stuttgart |
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1999 Mitbegründung der Anwaltskanzlei SH|P |
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seit
Frühjahr 2000 Mitgliedschaft in der
SAM-Sports.Art.Media
AG |
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seit
Anfang 2006 Mitglied des Aufsichtsrates der
SAM-Sports.Art.Media
AG. |
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Referent
bei verschiedenen Verbänden zu kündigungsschutzrechtlichen,
betriebsverfassungsrechtlichen und tarifvertragsrechtlichen
Themen |
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Tätigkeitsschwerpunkte: |
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Kündigungsrecht,
Prozessvertretung von Unternehmen und leitenden Angestellten
an allen inländischen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und beim Bundesarbeitsgericht,
Prozessvertretung von Vorständen und Geschäftsführern
bei allen inländischen Landgerichten und Oberlandesgerichten. |
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Betriebsverfassungsrecht,
(insbesondere Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichs-
und Sozialplanverhandlungen, Beschlussverfahren in sämtlichen
Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit) |
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Arbeitsvertragsrecht,
(insbesondere Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen von Vorständen,
Geschäftsführern und leitenden Angestellten). |
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Führen
der Verhandlungen bei Aufhebungsverträgen von Vorständen,
Geschäftsführern und leitenden Angestellten. |
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Tarifvertragsrecht,
insbesondere Beratung vor und bei Tarifvertragsverhandlungen. |
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Seminare
für Unternehmen, insbesondere für deren Personalleiter,
Führungskräfte und leitenden Angestellten zu aktuellen
arbeitsrechtlichen Themen wie Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG), Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz
und zum Umgang mit Betriebsräten. |
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Mitgliedschaft: |
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Mitglied
in der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht |
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Mitglied
in der Arbeitsgemeinschaft für Sportrecht im DAV |
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Mitglied
der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für
die mittelständische Wirtschaft e.V. |
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Profil: |
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Jürgen Schmitt ist seit 1990 in Stuttgart als Rechtsanwalt
schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
tätig. Zu seinem Klientel zählen ca. 45 mittelständische
Unternehmen, insbesondere der Metallindustrie, der Brot- und
Backwarenindustrie, Dienstleistungsunternehmen, Banken, Behörden
und Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern.
Diese Unternehmen ziehen Herrn Schmitt bei auftretenden arbeitsrechtlichen
Problemen bereits frühzeitig hinzu, um gerichtliche Auseinandersetzungen
weitestgehend zu vermeiden. Selbstverständlich übernimmt
Herr Schmitt persönlich die Prozessvertretung an allen
deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und beim
Bundesarbeitsgericht. Herr Schmitt ist überregional tätig.
Insbesondere bei den Arbeitsgerichten in Stuttgart, Mannheim,
Ludwigshafen,
Karlsruhe, Freiburg, Offenburg, München, Frankfurt, Darmstadt,
Ulm und Nürnberg u. a. tritt Herr Rechtsanwalt Schmitt regelmäßig
auf.
Seine ureigenste Aufgabe als Rechtsanwalt sieht er in der seriösen
Beratung seiner Mandanten. Er trifft sich daher in regelmäßigen
Abständen mit den Geschäftsführern, Personalleitern
und Personalreferenten vor Ort zum Gedankenaustausch. Des Weiteren
werden dort aktuell in den Unternehmen anstehende arbeitsrechtliche
Themen wie beispielsweise (Teil) Betriebsschließungen,
Betriebsübergänge, Verlagerungen oder Probleme mit
den Betriebsräten oder den Gesamt- und Konzernbetriebsräten
besprochen.
Aufgrund seines Verhandlungsgeschicks wird Herr Schmitt auch
bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft hinzugezogen.
Insbesondere bei Sozialplanverhandlungen und Einigungsstellenverfahren,
bei denen Herrn Rechtsanwalt Schmitt häufig als Beisitzer
fungiert, wird regelmäßig auf seine Erfahrungen zurückgegriffen.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die außergerichtliche
Beratung und gerichtliche Vertretung von leitenden Angestellten,
Führungskräften und Geschäftsführern. Hier
ist sein Sachverstand insbesondere bei der Beratung betreffend
Ausscheidensvereinbarungen gefragt. Herr Schmitt wird hier meist
konsultiert, um die Vereinbarungen zu gestalten und die Verhandlungen
mit den Arbeitgebern zu führen.
Seit Frühjahr 2000 ist Herr Schmitt Mitgesellschafter und
seit Anfang 2006 Aufsichtsratsmitglied der
SAM-Sports.Art.Media
AG. Hier berät er vorwiegend Profisportler und Vereine
bis hin zur 1. Bundesliga zu arbeitsrechtlichen Themen. Gerade
bei der Erstellung von Spielerverträgen betrachtet Herr
Schmitt es als seine Hauptaufgabe, eine Synthese zwischen den
Eigenheiten des Profisports und dem Arbeitsrecht zu finden.
Schließlich ist Herr Schmitt in der Kanzlei auch für das
Handelsvertreterrecht zuständig. Eine Besonderheit dieses
Rechtsgebietes ist es, dass oftmals umstritten ist, ob ein
Handelsvertreterverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis vorliegt.
Da unsere Kanzlei auch im Bereich des Arbeitsrechts durch 3
Fachanwälte für Arbeitsrecht stark positioniert ist, können wir
in unserer Kanzlei sämtliche streitigen Fallkonstellationen
bearbeiten. Da sowohl für das beteiligte Unternehmen als auch
den betroffenen Handelsvertreter aufgrund der unterschiedlichen
Rechtsfolgen die Frage, ob ein Handelsvertreter- oder
Arbeitsverhältnis vorliegt, von größter Bedeutung ist, kann
insoweit eine anwaltliche Beratung sowohl vor Abschluss des
fraglichen Vertrages, als auch dann, wenn es bereits
unterschiedliche Auffassungen zwischen den Parteien über die
Konsequenzen aus dem Vertrag gibt, nur dringend empfohlen
werden. |
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