SHP

Sozialversicherungsrecht

Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

BSG, Urteil vom 21.07.2011, Az.: B 3 KS 5/10 R

Gemäß Urteil des Bundessozialgerichts besteht eine Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz für einen Online-Journalisten, der seine Einnahmen überwiegend aus Werbeanzeigen erzielt.

Der fragliche Online-Journalist betreibt im Internet einen Fachinformationsdienst zum Thema Internet. Auf seiner Website werden von ihm zu diesem Thema aktuelle Beiträge kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Zum überwiegenden Teil finanziert sich der Journalist über den Verkauf von Werbeflächen auf der Website. Lediglich zu einem geringen Teil bezieht er Honorare aufgrund der Veräußerung von ihm verfasster Beiträge.

Trotz der überwiegenden Finanzierung über den Verkauf von Werbeflächen über der Journalist nach Ansicht des Bundessozialgerichts eine selbständige publizistische Tätigkeit aus. Zu den Einnahmen aus einer publizistischen Tätigkeit zählen nach Ansicht des Gerichts auch diese Einnahmen aus dem Verkauf von Werbeflächen auf der Website.

Diese Einnahmen stehen in einem mittelbaren Zusammenhang mit der publizistischen Tätigkeit, was nach Ansicht des Gerichts grundsätzlich ausreicht, um die fraglichen Einnahmen als für die Frage der Versicherungspflicht maßgeblich anzusehen.